Kostenübernahme
Ich führe eine psychotherapeutische Privatpraxis. Das bedeutet, dass die Abrechnung entweder direkt mit Ihnen oder – je nach Versicherung – mit Ihrer privaten Krankenversicherung, der Beihilfe, der Freien Heilfürsorge oder anderen Kostenträgern erfolgt.
Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur in Ausnahmefällen. In allen Fällen richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Sind Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt, werden die Kosten für eine ambulante Verhaltenstherapie in der Regel erstattet. Die Bedingungen unterscheiden sich jedoch je nach Versicherung. Bitte erkundigen Sie sich daher im Voraus, ob und in welchem Umfang Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.
Selbstzahler:innen
Selbstverständlich können Sie die Kosten der Therapie auch privat tragen. Manche Klient:innen wählen diesen Weg, um Diskretion gegenüber der Krankenkasse zu wahren – z. B. bei anstehenden Versicherungsabschlüssen.
Auch hier erfolgt die Abrechnung nach GOP, Sie erhalten monatlich eine Rechnung.
Die Kosten für Psychotherapie können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden.
Freie Heilfürsorge
Angehörige der Bundeswehr sowie der Bundespolizei können unter bestimmten Voraussetzungen in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden.
Die Freie Heilfürsorge übernimmt in diesen Fällen die Kosten. Dafür ist eine Überweisung durch den Truppenarzt notwendig. Zum Erstgespräch bringen Sie bitte die Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) mit.
Für Bundespolizist:innen gelten vergleichbare Regelungen.
Psychologisches Coaching
Psychologisches Coaching ist keine Heilbehandlung, daher erfolgt hier keine Kostenübernahme durch Krankenkassen – unabhängig vom Versicherungsstatus.
Die Abrechnung erfolgt auch hier nach GOP. Berufliches Coaching ist in der Regel steuerlich absetzbar.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten nicht im Regelfall.
In Einzelfällen ist eine Kostenübernahme im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahrens möglich. Bitte sprechen Sie hierzu frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse. Bei Fragen zum Vorgehen informiere ich Sie gerne persönlich.