Kostenübernahme und Abrechnung

Psychotherapie in der Privatpraxis in Saarbrücken

Ich führe eine psychotherapeutische Privatpraxis für Psychotherapie in Saarbrücken. Das bedeutet, dass die Abrechnung entweder direkt mit Ihnen oder – je nach Versicherungsstatus – mit Ihrer privaten Krankenversicherung, der Beihilfe, der Freien Heilfürsorge oder anderen Kostenträgern erfolgt.

Die Gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur in Ausnahmefällen. In allen Fällen richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).

Psychotherapie in Saarbrücken

Private Krankenversicherung und Beihilfe

Sind Sie privat versichert oder beihilfeberechtigt, werden die Kosten für eine ambulante Psychotherapie bzw. Verhaltenstherapie in der Regel übernommen.
Die genauen Bedingungen unterscheiden sich jedoch je nach Versicherung. Bitte erkundigen Sie sich daher im Voraus bei Ihrer Krankenversicherung oder Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie in Saarbrücken übernommen werden.

 

Selbstzahler:innen

Selbstverständlich können Sie die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst tragen. Manche Patient:innen entscheiden sich bewusst für diesen Weg, um eine größere Diskretion gegenüber der Krankenkasse zu wahren – beispielsweise bei geplanten Versicherungsabschlüssen.
Auch hier erfolgt die Abrechnung nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten. Sie erhalten in der Regel eine monatliche Rechnung.
Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung können in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden.

 

 

Freie Heilfürsorge

Angehörige der Bundeswehr sowie der Bundespolizei können unter bestimmten Voraussetzungen auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden.

In diesen Fällen übernimmt die Freie Heilfürsorge die Kosten der Behandlung. Dafür ist eine Überweisung durch den Truppenarzt notwendig. Zum Erstgespräch bringen Sie bitte die Kostenübernahmeerklärung (San/Bw/0218) mit.
Für Angehörige der Bundespolizei gelten vergleichbare Regelungen.

 

 

Psychologisches Coaching

Psychologisches Coaching stellt keine Heilbehandlung dar. Daher erfolgt hierfür keine Kostenübernahme durch Krankenkassen, unabhängig vom Versicherungsstatus.
Die Abrechnung erfolgt auch hier nach der GOP. Berufliches Coaching kann in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden.

Gesetzliche Krankenversicherung

Da es sich um eine Privatpraxis für Psychotherapie in Saarbrücken handelt, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten normalerweise nicht.

In Einzelfällen ist jedoch eine Kostenübernahme über das sogenannte Kostenerstattungsverfahrens möglich. Bitte sprechen Sie hierzu frühzeitig mit Ihrer Krankenkasse. Bei Fragen zum Vorgehen informiere ich Sie gerne persönlich. Wenn Sie aktuell einen Therapieplatz in Saarbrücken suchen, können Sie gerne Kontakt mit meiner Praxis aufnehmen.
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