Kostenübernahme
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privatpraxis. Dies bedeutet, dass ich die Kosten entweder mit Ihnen persönlich abrechne oder auf Wunsch mit Ihrer privaten Krankenkasse oder anderen Kostenträgern. Eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist nur in Ausnahmefällen möglich (siehe unten).
Grundsätzlich richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP).
Private Krankenversicherung & Beihilfe
Wenn Sie privat versichert und/oder beihilfeberechtigt sind, so übernimmt die private Krankenkasse bzw. Beihilfestelle in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Jedoch variieren die Modelle einer Kostenübernahme zum Teil stark. Bitte informieren Sie sich daher im Vorfeld, ob und in welchem Umfang die Kosten einer Verhaltenstherapie von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.
Selbstzahler:innen
Es besteht selbstverständlich auch immer die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie selbst zu übernehmen. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Ein Grund wäre, wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Krankenkasse eine Mitteilung über Ihre Psychotherapie erhält, z.B. vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch für Selbstzahler:innen richtet sich mein Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten dann monatlich eine Rechnung von mir, die Sie privat begleichen. Wenn Sie die Therapie selbst bezahlen, können Sie diese Kosten in der Regel steuerlich geltend machen.
Freie Heilfürsorge
Nach einer Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und dem Bundesministerium für Verteidigung (BMVg) vom 16.09.2013 können Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden. Die Kosten für die Psychotherapie werden von der Freien Heilfürsorge übernommen. Hierzu ist die Überweisung des Truppenarztes notwendig. Für das Erstgespräch wird der Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung“ (San/Bw/0218) benötigt.
Ein ähnliches Prozedere gilt für Mitarbeitende der Bundespolizei.
Psychologisches Coaching
Entscheiden Sie sich für ein psychologisches Coaching anstelle einer Psychotherapie, müssen die Kosten hierfür in jedem Fall selbst übernommen werden. Da es sich bei psychologischem Coaching nicht um eine Heilbehandlung handelt, werden die Kosten nicht von der Krankenkasse übernommen. Mein Honorar richtet sich auch hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Berufliches Coaching kann in der Regel steuerlich geltend gemacht werden.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da ich eine Privatpraxis führe, werden die Behandlungskosten durch die gesetzliche Krankenkasse leider nicht erstattet. In Ausnahmefällen ist jedoch eine Übernahme der Kosten im sogenannten Kostenerstattungsverfahren möglich. Sprechen Sie hierzu im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse. Sollten Sie weitere Information dazu benötigen, sprechen Sie mich einfach an.